Pionier Industriecampus

Angebote

Baugrundstücke

 

Flächen & DDP

Der AgriCo Campus in Saint-Aubin im Kanton Freiburg, auf halbem Weg zwischen Lausanne und Bern, bietet zahlreiche Flächen, die auf die Bedürfnisse seiner Bewohnerinnen und Bewohner zugeschnitten sind.

Der Standort bietet außerdem 100 ha nutzbare landwirtschaftliche Flächen für Tests in "Originalgröße".

Bauvorschriften

Die Bauvorschriften unterscheiden sich je nach Sektor:

Perimeter A

  • Gesamthöhe der Gebäude von max. 12.00m
  • für kleine und mittlere Produktionsbetriebe und Dienstleistungsgebäude bestimmt

Perimeter B:

  • Gesamthöhe der Gebäude B2: max. 20.00m. Eine Höhe von max. 25.00m, auf einer entsprechenden bestimmenden Gesamtfläche von max. 25% der Gesamtfläche, ist erlaubt.
  • Gesamthöhe der Gebäude B3: max. 20.00m

 

 

Energien

Die ECPF hat einen Contracting-Vertrag mit Groupe E als Energielieferant abgeschlossen. Der Contractor ist für die Produktion der Energien, die langfristig zu 100% erneuerbar sein werden, und für deren Verteilung verantwortlich. Der Contractor wird auf den Dächern der zukünftigen Gebäude Photovoltaikanlagen installieren und diese erzeugten Energien über ein Microgrid den Unternehmen zur Verfügung stellen.

Die Vor- und Endbehandlung des Wassers wird letztendlich von einer gemeinsam genutzten Industriekläranlage übernommen.

Parken

Die ECPF ist für den Bau der Parkplätze für das gesamte Gelände verantwortlich. Langfristig werden die Parkplätze am Eingang des derzeitigen Standorts für Besucher bestimmt sein. Mittelfristig ist der Bau einer Mobilitätsplattform mit bis zu 1'400 Plätzen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geplant.

Mit dem Antrag auf Baugenehmigung für das Baurecht wird die Anzahl der Parkplätze in der Mobilitätsplattform festgelegt und reserviert. Der Baurechtsnehmer hat dann die Möglichkeit, alle oder eine reduzierte Anzahl der Stellplätze zu mieten.

Der Baurechtsnehmer muss kein Land für den Bau von Parkplätzen reservieren.

Beginn und Dauer des Baurechts

Das Baurecht entsteht mit der Eintragung im Grundbuch für eine Dauer von 70 Jahren.

Die Verpflichtung zur Zahlung der Rente beginnt mit dem Baubeginn, spätestens jedoch zwei Jahre nach Unterzeichnung des Baurechtsvertrags. Der Bauberechtigte ist während der Bauarbeiten bis zur Inbetriebnahme des Gebäudes von der Zahlung der Hälfte des Bauzinses befreit. Diese Befreiung dauert maximal zwei Jahre ab Beginn der Rentenpflicht.

Die gesamte Rente muss ab der Inbetriebnahme des Gebäudes bzw. ab dem Beginn der Inbetriebnahme gezahlt werden.

Nutzung der Fläche im Baurecht

Der Baurechtsnehmer hat nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht, das für seine Bedürfnisse notwendige Gebäude zu errichten und zu unterhalten. Nach der Unterzeichnung des Vertrags muss er mit der Projektierung beginnen, die Erteilung der Baugenehmigung anstreben und nach deren Erteilung die Bauarbeiten durchführen.

Zu diesem Zweck wird Folgendes festgelegt:

  • der Baurechtsgeber auf eigene Kosten die Erschließung (Strom-, Wärme-, Trink- und Abwasseranschluss) bis zur DDP-Parzelle sicherstellen wird
  • der Baurechtsgeber auf seine Kosten den Abriss der Bauten und Anlagen, die auf dem Objekt errichtet wurden, bzw. die Vorbereitung des Geländes vornehmen wird
  • Die Infrastruktur (Straßen, Leitungen usw.) und die Bauarbeiten (einschließlich Maßnahmen zur Stabilisierung des Geländes usw.) auf dem Grundstück des Erbbaurechts werden gemäß den Vorgaben des AgriCo GAP vom Erbbauberechtigten auf eigene Kosten durchgeführt.

Der Bauberechtigte ist verpflichtet, die in seinem Eigentum stehenden Gebäude sowie das mit dem Baurecht belastete unbebaute Grundstück während der gesamten Vertragsdauer gut zu unterhalten, insbesondere eine Verschmutzung des Bodens zu vermeiden.

Der Grundeigentümer bestätigt, dass der Standort nicht im Kataster der belasteten Standorte eingetragen ist.